Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Fotoboxen, Veranstaltungstechnik, DJ-Vermittlungen & Eventmanagement.
Trenz Events – Inhaber: Jannik Trenz
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Trenz Events (Vermieter/Dienstleister/Vermittler) und Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über die Vermietung von Fotoboxen und Veranstaltungstechnik sowie über DJ-Vermittlung und Eventmanagement.
(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Trenz Events ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(3) Individuelle Abreden in Angebot/Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
(2) Leistungsumfang, Ort, Zeiten und Preise ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung und diesen AGB.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen & Pakete
(1) Fotobox/Spiegelfotobox (Tagespaket): Lieferung/Abholung und Auf-/Abbau gemäß Angebot; Bedienoberfläche/Templates, ggf. Requisiten/Backdrop; Druck nach Kontingent oder Flatrate; Digital-Sharing(QR/Link/E-Mail), soweit vor Ort technisch möglich.
(2) Veranstaltungstechnik: Ton-/Licht-/Präsentationstechnik inkl. Auf-/Abbau und – falls vereinbart – technischer Betreuung.
(3) DJ-Vermittlung: a) Vermittlungsmodell (Vertrag Kunde – DJ; Trenz Events schuldet sorgfältige Auswahl/Matching), oder b) Dienstleistungsmodell (Vertrag Kunde – Trenz Events; Einsatz eines DJs als Subunternehmer). Die Rolle wird im Angebot klar bezeichnet.
(4) Eventmanagement: Planung/Koordination nach Leistungsbild (z. B. Ablauf-/Zeitplan, Lieferantenkoordination, Regie).
(5) Cloud-Galerie (fotoShare Cloud, falls vereinbart): passwort-/linkgeschützte Bereitstellung; Privatsphäreeinstellungen und Löschoptionen pro Event/Session stehen zur Verfügung.
§ 4 Voraussetzungen am Veranstaltungsort
(1) Stellfläche Fotobox: ca. 2 × 3 m, ebener/trockener Standort; ungehinderter Zugang für Auf-/Abbau.
(2) Strom: 230 V-Schuko, ausreichend abgesichert; keine „Steckdosen-Ketten“ durch den Kunden.
(3) Netzwerk: Stabiles WLAN/Mobilfunk für Live-Sharing empfohlen; bei Offline-Betrieb erfolgt Upload/Versand nachträglich.
(4) Outdoor nur vollständig wettergeschützt; Schutz vor Nässe/Hitze/Staub und vor unbefugtem Zugriff stellt der Kunde sicher.
§ 5 Lieferung, Tagespaket & Rückgabe
(1) Lieferung/Abholung/Setup gemäß Angebot; alternativ Selbstabholung/Rückgabe nach Vereinbarung.
(2) Tagespaket: Bereitstellung am vereinbarten Kalendertag/Zeitraum (inkl. Auf-/Abbau). Overtime wird nicht angeboten. Verlängerungen sind nur als zusätzlicher Tag nach Verfügbarkeit buchbar.
(3) Warte-/Leerzeiten (z. B. fehlender Location-Zugang) gelten als Einsatzzeit.
(4) Rückgabe/Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt; erfolglose Anfahrten werden berechnet.
§ 6 Preise, Anzahlung, Kaution
(1) Preise gem. Angebot inkl. USt (soweit geschuldet).
(2) Zahlung: 50 % Anzahlung bei Buchung (Terminfixierung). 100 % des Auftragswertes müssen spätestens am Eventtag vollständig bezahlt sein (Überweisung rechtzeitig vor Termin; Bar/EC nur, wenn vereinbart).
(3) Kaution: 400 € je Mietvorgang Fotobox/Technik; fällig vor Übergabe (unbar) oder bei Übergabe (vereinbart). Rückzahlung nach Rückgabe/Prüfung binnen angemessener Frist; Verrechnung mit Schäden/Fehlteilen/Reinigung vorbehalten.
(4) Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 7 Stornierung/Umbuchung, Ausfall
(1) Storno/Umbuchung in Textform. Sofern nicht anders vereinbart, gilt bezogen auf den Gesamtpreis:
– bis 90 Tage vor Termin: 25 %,
– bis 60 Tage: 50 %,
– bis 30 Tage: 75 %,
– < 30 Tage: 100 %.
(2) Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien möglich.
(3) Höhere Gewalt/behördliche Auflagen/Location-Stromausfall: Leistungspflichten ruhen; bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.
(4) Trenz Events darf gleichwertiges Ersatz-Equipment/Ersatz-Personal stellen; unwesentliche Abweichungen sind zulässig.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Obhut: Sorgsamer Umgang; keine Manipulation/Öffnung/Fremdsoftware.
(2) Aufsicht: Bei unbeaufsichtigter Miete stellt der Kunde eine geeignete Aufsicht; Missbrauch (Klettern, Verschieben, Flüssigkeiten) ist zu verhindern.
(3) Haftung des Kunden für Schäden/Verlust durch ihn/Gäste/Dritte nach Gesetz; Reinigungs-/Instandsetzungs-/Ersatzkosten werden berechnet.
(4) Untervermietung/Weitergabe nur mit vorheriger Zustimmung von Trenz Events.
§ 9 Druck & Digital
(1) Druck: Bei Kontingenten wird pro 10×15 cm-Print gezählt. Nach Verbrauch: Zusatzdrucke gemäß Preisliste/Angebot. Flatrates gelten im vereinbarten Zeitraum und innerhalb der technischen Kapazität (inkl. Medienwechsel).
(2) Digital: Sharing via QR-Code/Cloud-Link/E-Mail (sofern verfügbar); bei Offline-Betrieb erfolgt Upload/Versand nachträglich.
(3) Cloud-Galerie (fotoShare Cloud, falls vereinbart): passwort-/linkgeschützte Bereitstellung; Privatsphäreeinstellungen (Link-Sharing, Gastzugriff) und Löschoptionen pro Event/Session; Speicherdauer gem. Datenschutzerklärung/Abrede.
§ 10 DJ-Vermittlung & Durchführung
(1) Vermittlungsmodell: Vertrag Kunde–DJ; Trenz Events schuldet Auswahl/Matching, nicht den Auftrittserfolg.
(2) Dienstleistungsmodell: Vertrag Kunde –Trenz Events; Einsatz eines DJs als Subunternehmer; Haftung gemäß § 12.
(3) Ersatz: Bei Ausfall bemüht sich Trenz Events um gleichwertigen Ersatz (Verfügbarkeit vorausgesetzt).
(4) Musikwünsche nach Absprache; künstlerische Freiheit bleibt unberührt.
§ 11 Bild-, Nutzungs- & Persönlichkeitsrechte; Datenschutz
(1) Der Kunde erhält an im Paket enthaltenen Bildern ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht zur privaten Nutzung (Speichern/Teilen/Print). Kommerzielle Nutzung bedarf einer separaten Vereinbarung/Lizenz.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass Aufnahmen am Veranstaltungsort zulässig sind (Persönlichkeitsrechte, Hausrecht).
(3) Eine werbliche Nutzung durch Trenz Events erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung.
(4) Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung (inkl. Fotobox-Modul und fotoShare-Cloud).
§ 12 Mängel, Support, Ersatz
(1) Übergabe in funktionsfähigem Zustand; Mängel unverzüglich melden, damit Abhilfe (Telefon/Remote/Vor-Ort/Ersatzgerät) möglich ist.
(2) Technisch bedingte Kurzunterbrechungen (z. B. Papierwechsel/Neustart) sind kein Mangel.
(3) Bei Selbstbetrieb befolgt der Kunde einfache Anweisungen (z. B. Medienwechsel).
§ 13 Haftung
(1) Trenz Events haftet unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trenz Events nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; Gleiches gilt für gesetzliche Vertreter/Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Widerruf bei Online-Verträgen (nur Verbraucher)
(1) Kein Widerrufsrecht für termingebundene Leistungen: Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit konkretem Termin/Zeitraum (insbesondere Bereitstellung der Fotobox/Spiegelfotobox, Veranstaltungstechnik vor Ort, DJ-Auftritt am Event-Tag) besteht kein Widerrufsrecht. Dies gilt auch bei Online-Abschluss.
(2) Widerruf bei nicht termingebundenen Dienstleistungen: Für online geschlossene Verträge, die nicht unter Abs. 1 fallen (z. B. reine DJ-Vermittlung, Konzept-/Planungsleistungen ohne fixiertes Event-Datum), gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
a) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Trenz Events vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet der Verbraucher im Widerrufsfall Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen.
b) Wird die Leistung vor Fristende vollständig erbracht und hat der Verbraucher zuvor zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt, erlischt das Widerrufsrecht.
(3) Form & Frist: Es gilt die auf der Website bereitgestellte Widerrufsbelehrung samt Muster-Formular.
§ 15 Umsatzsteuer, B2B Luxemburg (Reverse-Charge)
(1) Deutschland (B2B): Für sonstige Leistungen an Unternehmer gilt regelmäßig der Empfängerort; es kann Reverse-Charge greifen.
(2) Luxemburg (B2B): Bei Leistungen an in Luxemburg ansässige Unternehmer gilt grundsätzlich der Empfängerort; die Steuerschuld geht nach Reverse-Charge auf den Leistungsempfänger über. Rechnungsvermerk z. B.: „VAT due by the customer / Reverse charge (Art. 44, 196 EU VAT Directive)“.
(3) Ausnahmen nach EU-MwSt-Recht (z. B. Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken; Zugang zu Veranstaltungen; bestimmte B2C-Elektronikleistungen) bleiben unberührt; maßgeblich ist die Einzelleistungsprüfung.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung (Hinweis)
Trenz Events ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht
(1) Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Verbrauchers bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Trenz Events. Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen ist Saarlouis; für Verbraucher gilt das gesetzliche Forum.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen/Ergänzungen bedürfen Textform (E-Mail genügt).
(2) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
(3) Stand: Oktober 2025.